In Döbeln, auf der B 169, nach Abfahrt Masterner Straße, in Richtung Riesa wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um
35 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto ergab 105 km/h, bei zulässigen 70 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Döbeln übersandte Zeugenfragebogen
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