In in Donaueschingen, BAB 864, km 84,676, AD Bad Dürrheim – AS Donaueschingen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 97 km/h, bei zulässigen 80 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren.

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