In Drelsdorf, Drachheide, L 28 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um
27 km/h überschritten. Die Lichtschrankenmessung mit Foto ergab 97 km/h, bei zulässigen 70 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landespolizeiamt S-H übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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