Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 08.03.2016 in Düsseldorf, auf der BAB 8, km 187,730, München – Karlsruhe um 21 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät PoliScan Speed ergab 121 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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