Am 14.12.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Eggolsheim, St 2244, Abschnitt 840 um 21 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 91 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde mittels Handmessgerät FG21P dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle:Zentrale Bußgeldstelle Straubing
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