Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 13.04.2016 in 70734, Fellbach, auf der B 14, zw. Teiler B 14 u. AS Fellbach Süd, um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Einseitensensor, ES3.0 ergab 122 km/h. Bußgeldverfahren wurde eingeleitet.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Fellbach

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MUSTER 8