In Hamburg, BAB 255, Übergang BAB 1,Höhe Obergeorgswerder Deich, O.T. Nr. 134f, in Ri. Süden wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 15.02.2016 um 46 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät ergab 126 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto

Bußgeldstelle Hamburg übersandte Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren

Verletzte Vorschriften :  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

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