Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Köln Deutz, auf dem Deutzer Ring, um 30 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Einseitensensor ES3.0 ergab 80 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

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