In Löhnberg, B 49, Überführung L 3281 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 126 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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