In Mainz, Gem. Mainz, BAB 60, in Höhe km 21,7, FR Darmstadt wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 125 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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