In Nadörst, auf der B 72, Höhe Einmündung Bahnhofsweg, Richtung Marienhafe wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 72 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung wurde mit LEIVTEC XV3 durchgeführt

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Aurich übersandte Zeugenfragebogen

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