In Poerzbergtunnel, Schaala, L 1048, Richtung Stadtilm, km 2,4 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 18 km/h überschritten. Die durchgeführte Piezomessung ergab 78 km/h, bei zulässigen 60 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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