In Schönbek, auf der A 7, in Höhe km 85,375, Rtg. Flensburg wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um
39 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 119 km/h, bei zulässigen 80 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landespolizeiamt S-H übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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