In Selb, A 93, Ri. Holledau, Abschnitt 260, km 0.65 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto ergab 105 km/h, bei zulässigen 80 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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