In Stuttgart-Zuffenhausen, B 10, bei Stahlhochbrücke, FR stadteinwärts wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 23.01.2016 um 21 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 71 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiPhot-S, Foto, Bußgeld: 70,00 €
Bußgeldstelle Stuttgart erließ Bußgeldbescheid
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.