Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 21.04.2016 auf der B 8, in Sulzbach, Höhe MTZ, FR A 66 um 26 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät ergab 76 km/h. Beweisfoto liegt vor
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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