In Todendorf, auf der A 1, bei km 25,825, in Richtung Hamburg wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 39 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 119 km/h, bei zulässigen 80 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Stormarn übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren.

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