In Waldenburg, auf der BAB 6, bei km 669,400, Nürnberg-Mannheim wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 46 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät PoliScan Speed ergab 166 km/h, bei zulässigen 120 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren
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