In der Gem. Wörth, auf der Bundesstraße B 10, Stationskm 0,621, FR Karlsruhe wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit ES3.0 ergab 83 km/h, bei zulässigen 60 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
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