In der Gemarkung Lehrte, auf der BAB 2, bei km 202,225, Station 2576, Abschnitt 200, Richtung Berlin wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät Vitronic PoliScan Speed und Frontfoto gab 89 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Eröffnung eines Bußgeldverfahrens wurde eingeleitet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Region Hannover übersandte Anhörung

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