In der Gemarkung Lehrte, auf der BAB 2, bei km 202,225, Station 2576, Abschnitt 200, Richtung Berlin wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät Vitronic PoliScan Speed und Frontfoto gab 89 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Eröffnung eines Bußgeldverfahrens wurde eingeleitet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Region Hannover übersandte Anhörung
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”