Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Leer, auf der Feldstraße, Schule, Rtg. Seggeweg um 26 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt und führte zur Eröffnung eines Bußgeldverfahrens. Die Geschwindigkeitsmessung mit Foto ergab 56 mit km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Leer übersandte Anhörung
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