Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 23.02.2016 auf der BAB 9, Eisenberg, Berlin – München, km 177,5 um 30 km/h, bei zulässigen 130 km/h festgestellt. Dokumkentiert  wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät 160 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

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