Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 12.06.2016 in 38700, Braunlage, auf der B 4, Braunlage Mitte-Braunlage Nord, Abschn. 80, Station 2,0 um 42 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 122 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Goslar

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MUSTER 8