Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Rahden, B239, südlich Kreuzung K 64, FR Norden um 35 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 105 km/h. Beweismittel: Messgerät Traffipax TPH-S.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandte Vordruck Anhörung
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