Durch Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 01.04.2016 in Germaringen, B12, Abschnitt 640, km 2,900, Ri. München um 25 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeit begangen. Festgestellt wurden 125 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen:  § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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