Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 28844, Weyhe, auf der Bahnhofstr., Höhe Haus-Nr. 74, Richtung L 335/Ruschkamp um 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 51 km/h. Beweismittel: Messung mit SpeedoPhot, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Diepholz übersandte Vordruck Anhörung
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