Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 71149, Bondorf, auf der B 28 um 22 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 92 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit Messgerät Einseitensensor ES3.0.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Böblingen übersandte Vordruck Anhörung
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