Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 88048, Friedrichshafen, Habratsweiler Nr. 10 um 24 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 94 km/h. Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ES3.0, Bild.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Friedrichshafen übersandte Formular Anhörung
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