Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Aalen, auf der BAB 7, bei km 785,150, Würzburg – Ulm  um 30 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 150 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Formular Anhörung

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