Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Bindlach, auf der A 9, Ri. München, im Abschnitt 340, bei km 0,0, um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed ergab 48 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.34 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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