Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Bremen, BAB 1, FR Osnabrück um 18 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 30,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 98 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed FM 1, Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Verwarnung / Anhörung
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