Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 17.11.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Bruchsal-Untergrombach, auf der BAB 5, km 613,050 Basel – Farnkfurt 44 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 144 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.7 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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