Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in 84508 Burgkirchen a. d. Alz, auf der Martin-Ofner-Straße, ggü Hs.-Nr 14 um 18 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: eso ES3.0 mit Frontfoto ergab 48 km/h. Bußgeld: 80,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kommunale Verkehrsüberwachung Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz erließ Bußgeldbescheid
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