Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gem. Kaltenkirchen, auf der B 4, Höhe Kreuzung L 210 / K 48 um 35 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 85 km/h. Beweismittel: Sensormessung und Foto
Verstoß gegen:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Segeberg übersandte Vordruck Anhörung
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