Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 14.11.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Gemarkung Laubach, A 7, km 290,840, rechte Fahrspur, Fahrtrichtung Nord mit 132 km/h, bei zulässigen 100 km/h um 32 km/h überschritten. Beweismittel: Messgerät: TRAFFIPAX TraffiStar S 330

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde durch Bußgeldstelle Göttingen übersandt

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