Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 22.12.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Erkrath, auf der BAB 3, km 107,118, Fahrtrichtung Köln um 25 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Robot und Frontfoto 85 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann

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