Am 10.09.2015 in Hagen auf der A 45, km 30,180, Fahrtrichtung Frankfurwurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit t um 22 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät 102 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Hagen
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