Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Hüllhorst-Oberbauerschaft, auf der B 239, südlich der Einmündung Neue Str. ,Hongsener Weg um 31 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 81 km/h. Beweismittel: Messgerät Traffipax TPH-S.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandte Anhörung

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