Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Hallbergmoos, St. 2053, im Abschnitt 260, Ostseite Isarbrücke, Ri. Erding um 41 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 101 km/h. Beweismittel: Messprotokoll der Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenfragebogen

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