Geschwindigkeitsverstoß am 10.09.2015 begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde die in Karben, auf der B3, NK 045, km 0,240, FR Bad Vibel um 14 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Die Lasermessung ergab 74 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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