Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 19.12.2015  die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Karlsruhe (001), auf der K 9657, Höhe Wasserwerkbrücke, Rtg. Westen um 30 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessung 10 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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