Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Lorup, auf der L 30, Abschnitt 50, Station 2,6 um 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messgerät ESO, Einseitensensor ES3.0.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Emsland

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