Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Meckel, B 51, Gem. Meckel, km 1,970, Rtg. Trier um 33 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 133 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät mit Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung
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