Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 10.09.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Middels, K 122, Langenfelder Str., Höhe Haus Nr. 5, Richtung B 210  um 38 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Leivtec XV 3  108 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren durch Bußgeldstelle Landkreis Aurich übersandt.

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