Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Öderquart, auf der L 113, FR Freiburg, ABS 140, St. 2,140 um 22 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 92 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Stade übersandte Vordruck Anhörung
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