Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Porta Westfalica, BAB 2, km 285,800, FR Dortmund um 21 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde mit Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandte Vordruck Anhörung
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