Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 16.05.2016 in Stuttgart, auf der B 14, Höhe Schattenring, Richtung Universitätsstraße um 26 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 76 km/h. Beweismittel: Lasermessung, PoliScan F1 HP, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.