Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Trier, auf der B 51, Abfahrt Trierweiler-Sirzenich, in der Gemeinde Trier, FR Bitburg um 26 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 96 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung

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