Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 12.03.2016 in Wangen-Herfatz, auf der BAB 96, km 21,428, München – Lindau um 31 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 131 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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