Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Zeitz, Stadt, Zeitz, auf der B 2, Abschn. 401, km 2,2 Ri. Gera um 23 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 123 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Frontfoto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Vordruck Anhörung
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